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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen / Gültig für Reiseverträge aus 2023

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1. Reisevertrag

Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe des Angebotes bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 2 Wochen an. Die Anmeldung muss schriftlich oder auf elektronischem Weg mit dem Anmeldeformular erfolgen. Dieses ist vom Reiseteilnehmer vollständig auszufüllen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung bzw. Rechnung vom Reiseveranstalter beim Reiseteilnehmer zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung bzw. Rechnung. Diese kann vom Reiseveranstalter sowohl per Post als auch per Mail oder Fax zugestellt werden.

Der Reiseteilnehmer wird gem. der VO (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt.

 

2. Zahlung

Der Reiseteilnehmer hat mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises der Reise zu leisten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. (siehe unter Ziffer 8)

Die Restzahlung ist vom Reiseteilnehmer an den Reiseveranstalter 30 Tage vor Reisebeginn - ohne nochmalige Aufforderung - zu leisten. Eine Reiseanmeldung ab 6 Wochen vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung bar oder innerhalb von 3 Werktagen per Banktransfer bezahlt wird. Gehen der Anzahlungsbetrag und die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird nach Aufforderung unter Fristsetzung von 5 Tagen keine Zahlung geleistet, ist der Reiseveranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt der Reiseveranstalter die weiter unten ersichtlichen Rücktrittskosten. (siehe Stornogebühren unter Ziffer 8).

Die Zahlungen können bar oder per Banktransfer erfolgen. Bankgebühren werden vom Reiseveranstalter nicht übernommen. Der Reiseteilnehmer ist angehalten, bei Buchung den Reiseveranstalter über die gewünschte Zahlungsart zu informieren. 3.Reisebuchung Die Reisebuchung ist fest, sobald vom Reiseteilnehmer das Anmeldeformular ausgefüllt, unterschrieben und an den Reiseveranstalter übergeben ist und der Reiseteilnehmer die Anzahlung geleistet hat. Der Reiseteilnehmer weist sich durch Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses aus. Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, den Reiseteilnehmern an die Restzahlung durch separates Schreiben zu erinnern. Bei Zahlungsverzug seitens des Reiseteilnehmers siehe unter Ziffer 2 und Ziffer 8.

 

4. Umbuchungsänderungen

Eine Umbuchung der Reise auf eine andere Person ist nicht möglich. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeiten des Rücktritts vor Reisebeginn und eine darauffolgende Neuanmeldung bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmern unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern diese Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, An- und Abflugzeiten, sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. Der Reiseteilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.

Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Flugbenzinkosten Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Bei einer Erhöhung des Preises ist der Reiseteilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Ihm steht bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% ein Rücktrittsrecht zu.

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5. Änderungsvorbehalt

 

Der Reiseveranstalter ist jederzeit berechtigt, dem Reiseteilnehmer ersatzweise eine vergleichbare Leistung zu liefern. Dieses ist vor Antritt der Reise durch den Reiseveranstalter anzuzeigen. Hierunter fallen die Wahl der Reiseleitung (ggfs. auch durch ein Drittunternehmen) sowie die Auswahl der Hotels. Der Reiseveranstalter weist auf mögliche zeitliche Änderungen im Flugplan durch die Fluggesellschaft vorsorglich hin. Von den Änderungen ist der Reiseteilnehmer unverzüglich vom Reiseveranstalter in Kenntnis zu setzen. Beim Mietwagen könnte bei Abholung vor Ort ggfs. ein anderes, höherwertigeres Fahrzeug zur Verfügung stehen was der Reiseteilnehmer hiermit einwilligt.

 

6. Medizinische Anforderungen

Jegliche Einschränkungen des Reiseteilnehmers in medizinischer Hinsicht sind dem Reiseveranstalter vor Buchung mitzuteilen. Alle Veränderungen medizinischer Weise während des Aufenthaltes in Spanien und bei An- und Rückreise sind dem Reiseveranstalter zu berichten. Der Reiseteilnehmer sollte sich über Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren. Hierzu gehören auch Impf- und Infektionsschutz, ProphylaxeMaßnahmen, Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse immer bei sich zu führen.

 

7. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Reiseteilnehmer nicht spätestens 10 Tage vor Antritt der Reise zugegangen sein, so hat sich der Reiseteilnehmer unverzüglich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.

 

8. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers und Stornoentschädigung

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Reiseteilnehmer hat den Rücktritt schriftlich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs zu verlangen.

Der Reiseveranstalter berechnet dem Kunden bei Nichtleistung der Anzahlung eine Bearbeitungs- und Beratungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zuzüglich Auslagen.

 

  • Für Stornierung oder für Nichtleistung der Restzahlung vor Reisebeginn tritt folgende Regelung ein:

  • Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises

  • Ab 30. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises

  • Ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises

  • Bei Nichterscheinen am Reisetag 100% des Reisepreises

 

Werden im Falle eines Rücktritts die bereits ausgehändigten Flugscheine, Mietwagen-Dokumente, Bahnfahrkarten, Fährtickets, Hotelgutscheine, Eintrittskarten und Weitere nicht zurückgegeben, so ist der Reiseveranstalter berechtigt insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

Sonderflugpreise sind im Falle einer Stornierung nicht erstattbar und werden aus dem Gesamt-Pauschalreisepreis, der den Stornobedingungen unterliegt, herausgerechnet. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 zu berechnen.

Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

 

9. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

Wird eine ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise bis zu 6 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Preis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Reiseveranstalter Entgelt verlangen und von der Rückzahlung einbehalten.

Ergeben sich genannte Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Reiseveranstalter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung und andere werden vom Reiseteilnehmer getragen.

 

11. Transfers

Der Reiseveranstalter ist für Transfers - auch auf den Flughäfen - nicht verantwortlich, außer dass dieses explizit in der Buchungsbestätigung so vereinbart ist.

 

12. Versicherungen

Der Reiseveranstalter rät dringend dazu, die folgenden Versicherungen abzuschließen:

  • Reisekranken- und Rücktransportversicherung

  • Unfallversicherung

  • Reiserücktrittversicherung

  • Haftpflicht- und Gepäckversicherung

Der Reiseveranstalter ist angehalten, alle Versicherungen vorab zu nennen und es bleibt dem Reiseveranstalter offen, eine Kopie der Policen vom Reiseteilnehmer anzufordern.

 

13. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (Hotel, Beförderungsunternehmen) verantwortlich ist. Sind im internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger des Reiseveranstalters Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Reiseveranstalter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

 

14. Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich im Hotel vor Ort zur Kenntnis zu geben und grundsätzlich den Reiseveranstalter hierüber zu informieren. Es wird für Abhilfe gesorgt, sofern möglich. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.

Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

 

15. Haftungsausschluss

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, über die er keine Kontrolle hat, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Krankheit, Zerstörung von Unterkünften, und er haftet nicht für Schäden, die aus höherer Gewalt entstanden sind. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Angebote örtlicher Veranstalter). Der Reiseveranstalter haftet nicht für bei Flügen beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck.

 

16. Gewährleistung/Schadensersatz

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Der Reiseteilnehmer muss dem Reiseveranstalter nachweislich rechtzeitig die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindesten 50% gerechtfertigt ist. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

 

17. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

Der Reiseteilnehmer und der Reiseveranstalter vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Diese Vereinbarung gilt nur, wenn der Reiseteilnehmer die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht oder dem Reiseveranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vorgeworfen werden kann. Für diese Fälle gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren gem. §651 g abs. 2 BGB. Die Verjährung beginnt an dem Tag, der auf den vertraglich vorgesehenen Tag des Reiseendes folgt. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren.

 

18. Sonstige Bedingungen und Vereinbarungen

Diese Bedingungen gelten, sofern nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart. Gerichtsstand ist Winsen.

 

19. Reiseveranstalter

Die auf diesen Seiten veröffentlichten Reisen werden von Andalusiennet Individualreisen veranstaltet.

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Inhaberin und Geschäftsführung:

Silja Schmid

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Anschrift:

Andalusiennet Individualreisen

Calle Carrera 52

14880 Luque

Spanien

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Mobil:

+49 179 733 43 60

E-Mail:

info@andalusiennet.de

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Umsatzsteuer-ID:

DE280334647

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Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:

Reiseveranstaltung

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Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:

R+V Allgemeine Versicherung

Raiffeisenplatz 1

65189 Wiesbaden

Police-No: 140 90 449317050

 

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 18).

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